Hinweisgeberschutz: Vertraulich. Gesetzeskonform. Verantwortungsvoll.

Als Unternehmen nehmen wir unsere gesetzliche Verantwortung gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sehr ernst. Dieses Gesetz verpflichtet Organisationen ab einer bestimmten Größe, interne und/oder externe Meldestellen einzurichten, um Hinweisgeber vor Benachteiligung zu schützen und Rechtsverstöße frühzeitig aufzudecken.

Im Einklang mit dem HinSchG haben wir eine unabhängige Meldestelle beauftragt, um eine sichere, vertrauliche und wenn gewünscht, anonyme Abgabe von Hinweisen zu ermöglichen.

Wer darf Hinweise geben?

Unser Hinweisgebersystem steht nicht nur unseren Mitarbeitenden, sondern allen Personen offen, die im Zusammenhang mit unserem Unternehmen Kenntnis von rechtswidrigem Verhalten erlangen – z. B.:

  • Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
  • Kundinnen und Kunden
  • Lieferanten und Dienstleister
  • ehemalige Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber
  • sowie jede andere Person mit Bezug zu unserem Unternehmen

Was kann gemeldet werden?

Gemäß § 2 HinSchG umfasst der Schutzbereich unter anderem Hinweise auf:

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl, Erpressung
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht, z. B. Diskriminierung, Mobbing, illegale Beschäftigung
  • Verletzungen von Umwelt-, Gesundheits- oder Verbraucherschutzvorgaben
  • Verstöße gegen unternehmensinterne Regeln mit Bezug zu geltendem Recht

So sind Sie geschützt:

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgebende umfassend – insbesondere vor Repressalien oder beruflichen Nachteilen. Die von uns beauftragte externe Meldestelle ist zur Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität verpflichtet (§ 8 HinSchG). Eine Offenlegung ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in gesetzlich streng geregelten Ausnahmefällen möglich.

Zudem können Sie Ihre Hinweise auch anonym einreichen. Eine Rückmeldung ist auch dann möglich, wenn Sie über anonyme Kanäle kommunizieren.

Melden Sie Ihren Hinweis sicher:

Unsere externe, unabhängige Meldestelle wird betrieben vom
Sachverständigenbüro Mülot GmbH:

  • Telefon: 02571 / 5402 220
  • Persönlich: Nach vorheriger Absprache möglich

Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft, und wenn erforderlich geeignete Folgemaßnahmen eingeleitet. Der Service ist kostenfrei und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Hinweis zu Falschmeldungen:

Bitte beachten Sie: Wissentlich falsche Meldungen sind vom Schutz des HinSchG nicht erfasst und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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